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coronavirus ge466943b7 640  Anforderungen an unsere Kunden aufgrund Covid-19 Stand: 1.05.2023
Sehr geehrte Kunden, der Gesetzgeber verlangt zur Zeit KEINE besonderen Maßnahmen bei Kunden/Patienten von Ärzten und Heilmittelerbringern. Gerne können Sie aber zur eigenen Sicherheit bei uns eine
FFP2-Maske tragen.

Was ist Podologie?

Die Podologie beschreibt die Lehre vom Fuß. 

(Podo = der Fuß, Logos = die Lehre)

Die Fußpflege Tätigkeiten einer Podologin bzw. eines Podologen sind vielfältig. Präventive und therapeutische Fußpflege-Maßnahmen in den Bereichen Orthopädie, Dermatologie und Pathologie u.a. erfordern eine solide podologische Ausbildung, damit Podologinnen und Podologen kompetent ihren Beitrag im interdisziplinären Betreuungskonzept rund um den Fuß gerecht werden können.

Podologinnen bzw. Podologen arbeiten als Fußpflege-Dienstleister

  • selbständig in eigener Fußpflege und Podologie Praxis,
  • als freie Fußpflege-Mitarbeiter in podologischen Gemeinschaftspraxen
  • oder als Fußpflege Angestellte in Krankenhäusern,
  • sowie speziellen podologischen Fußambulanzen

eng mit anderen Berufsgruppen, wie z.B. Ärzten, Orthopädieschuhmachern, Krankengymnasten u. a. zusammen, um in einem interdisziplinären Konzept mit ihrem Beitrag zum Erreichen verschiedener podologischer Therapieziele beizutragen.
Ein Beispiel ist der diabetische Fuß, bei dem die Podologie in Diagnostik und Therapie eine entscheidende Rolle spielt. Viele nachweisbare Fußpflege-Erfolge unterstreichen die Wichtigkeit der Podologen an den Therapiekonzepten zur Fußpflege.

Podologin bzw. Podologe sind in Deutschland staatlich geprüfte medizinische Fußpflegerinnen und Fußpfleger. Und auch NUR eine staatlich geprüfte medizinische Fußpflegerin bzw. ein staatlich geprüfter Fußpfleger dürfen sich bei uns in Deutschland Podologin bzw. Podologe bezeichnen und mit dieser Benennung werben.
Die Podologin bzw. der Podologe muss eine staatliche Urkunde vorweisen können.

Jede Podologin und jeder Podologe kann seine qualifizierte Fußpflege Ausbildung mit Abschluß in Form einer staatlichen Podologie-Urkunde nachweisen.
Die Bezeichnung der "Podologie" bietet Gewähr, dass Sie sich mit Ihren Fußproblemen in ausgebildete und qualifizierte Fußpflege-Hände begeben. Achten Sie also immer darauf, dass die podologische Behandlung Ihres Fußes bei einer anerkannten Podologin bzw. einem anerkannten Podologen stattfindet.

Die Podologie entwickelte sich aus der Medizin. Die Podologie ist ein anerkannter medizinischer Heilberuf, für den bei Bedarf vom Arzt ein podologisches Rezept ausgestellt werden kann. Diese Rezepte können auch nur von anerkannten Podologinnen und Podologen eingelöst werden.

Unsere Fußpflege und Podologie-Praxis hat eine Kassenzulassung für alle Kassen.

 

Wer geht zur Podologin bzw. zum Podologen? 

Alle Personen, die in irgendeiner Weise Probleme oder Schmerzen mit ihren Füßen bzw. ihrem Fuß haben. Zum Beispiel:

  • Diabetiker,
  • Diabetiker mit Diabetikerfuß,
  • Rheumapatienten mit Durchblutungsstörungen,
  • Menschen, die Ihre Füße nicht selbst pflegen können,
  • Alle Personen, die auf eine kompetente Beratung und schmerzfreie Behandlung Wert legen,
  • Personen, die sich nach Operationen in podologische Hände begeben wollen,

Denken Sie daran - Ihre Füße müssen Sie ein Leben lang tragen, Ihre Füße sollten es daher Wert sein, dass Sie sie in ausgebildete und kompetente Hände einer Podologin bzw. eines Podologen geben!
Gerne stehen wir Ihnen in unserer Fußpflege und Podologie Praxis mit Rat und Tat zur Seite!

Unterschied von medizinischer Fußpflege & kosmetischer Fußpflege

Bei Fußpflegebehandlungen wird unterschieden zwischen der kosmetischen Fußpflege und der medizinischen Fußbehandlung.

  • Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung pflegender und ästhetischer Maßnahmen am gesunden Fuß.
  • Medizinische Fußbehandlung (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß.

Die kosmetische Fußpflege kann im Gegensatz zur Podologie als Gewerbe frei ausgeübt werden. Die kosmetische Fußbehandlung bedarf KEINER Ausbildung oder Eignung und unterliegt daher auch nicht der Überwachung und Prüfung durch staatliche Behörden.

In Deutschland regelt das Podologengesetz, die Ausbildungsverordnung und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) das Berufsbild und die Ausbildung zur „Podologin“ bzw. zum „Podologen“. Das Berufsbild ist das jüngste in der Gruppe der bundesgesetzlich nach Art. 74 Nr. 19 GG geregelten Gesundheitsfachberufe.

Geschichte der Podologie und Fußpflege

2001 schuf das Podologiegesetz eine bundeseinheitliche Regelung für staatlich geprüfte Podologen. Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung für "Podologin" und "Podologe“ geschützt. Die berufliche Tätigkeit der Podologie bezieht sich im Grunde auf die „Medizinische Fußpflege", so dass seit 2003 auch die Bezeichnungen für die "Medizinische Fußpflegerin" und dem "Medizinischen Fußpfleger“ gesetzlich geschützt werden.

Als Podologin oder Podologen, bzw. als medizinische Fußpflegerin oder medizinischer Fußpfleger darf man sich nur mit Erlaubnis nennen. Man benötigt eine staatliche Anerkennung (§ 1 PodG). Der Missbrauch dieser Titel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 9 PodG mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann.

Erst durch die Kassenzulassung von Podologinnen und Podologen fand der Begriff "Podologie" häufiger Verwendung. Dennoch kennen viele den Begriff "Podologie" nicht und vermuten eine neue Berufsbezeichnung oder gar einen ganz neuen Fußpflege Beruf hinter dem Begriff "Podologie" bzw. Podologin/Podologe". Der Beruf der Podologie, stammt aber aus der Lehre des Fußes und hat als nichtärztliche Fußtherapie und Fußbehandlung seine Ursprünge bereits in vorchristlicher Zeit. 

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Die Podologie ging aus den mittelalterlichen "Bader" hervor, als die Fußpflege auch ihre Blütezeit erlebte. Man versuchte mit allerlei Ingredienzen die Fußbeschwerden zu heilen. Die mittelalterlichen Bader genossen ein sehr hohes Ansehen beim gemeinen Volk. Sie waren die "Ärzte der armen Leute", die sich keine ärztliche Behandlung beim Klerus der studierten Mediziner leisten konnten. Bader galten daher als Heilkundige, die sogar niedere Chirurgie verrichten durften. Dies machte sie bis ins 18. Jahrhundert sogar zu wichtigen Gehilfen der akademisch gebildeten Ärzteschaft, da diese die Behandlung von Verletzungen und offenen Wunden sowie chirurgische Eingriffe scheuten.

Der Beruf "Bader" ist seit dem Mittelalter bekannt und steht für den Betreiber einer Badestube. Sie übten einen hochgeachteten, obgleich nicht wissenschaftlich akkreditierten Heilberuf aus. Er umfasste

  • das Badewesen,
  • Körperpflege,
  • Kosmetik und Kosmetikbehandlungen,
  • Teilgebiete der Chirurgie,
  • Zahnheilkunde und
  • Augenheilkunde.

Neben dem Bader, auch Stübner genannt, arbeitete oft ein Scherer oder Barbier im Badehaus, der für das Haareschneiden und Bartscheren zuständig war. Aus diesen Berufen entwickelte sich der Berufsstand der Handwerkschirurgen. Später wurden sie vereinfacht nur noch Wundarzt genannt. Erst 1952 wurde der erste Berufsverband gegründet. Die medizinische Fußpflege und Behandlung ist per Gesetz als heilberufliche Tätigkeit eingeordnet und damit erlaubnispflichtig durch das zuständige Gesundheitsamt.

Podologie

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